| |
1.
|
Allgemeines
|
1.1.
|
Jeder Teilnehmer stellt maximal einen Fußballverein.
|
1.2.
|
Die Stadiongröße zu Beginn des Spiels beträgt 20.000 Plätze.
|
1.3.
|
Das Startkapital eines neu beginnenden Vereins beträgt 5.000.000 FM.
|
1.4.
|
Pro Saison findet eine Meisterschafts- und eine Pokalrunde statt.
|
1.5.
|
In der Meisterschaftsrunde wird ein zufälliger Spielplan erstellt, nach dem jede Mannschaft zweimal gegen jede andere Mannschaft spielen muss (ein Heim- und ein Auswärtsspiel).
|
1.6.
|
Für einen Sieg in der Meisterschaftsrunde erhält eine Mannschaft 3 Punkte, für ein Unentschieden einen Punkt und bei einer Niederlage keinen Punkt.
|
1.7.
|
Die Pokalrunde wird zufällig ausgelost. In der ersten Runde treffen Dritt- und Viertligisten ausschließlich auf Erst- oder Zweitligisten. Vereine, die im FOL-Pokal auf Gegner treffen, die in der Meisterschaft mindestens zwei Ligen über sie spielen, erhalten bis einschließlich des Halbfinalspiels Heimreicht. Dritt- und Viertligisten haben mit Ausnahme des Finalspiels generell Heimrecht gegenüber Erst- und Zweitligisten.
|
1.8.
|
Die Pokalrundenspiele finden ohne Rückspiel statt. Der Sieger erreicht automatisch die nächste Runde.
|
1.9.
|
Bei einem Unentschieden in der Pokalrunde folgt eine Verlängerung und falls nach dieser noch kein Gewinner feststeht ein Elfmeterschießen.
|
1.10.
|
Das Endspiel in der Pokalrunde wird in dem derzeit größten Stadion eines Vereins ausgeführt, der nicht am Finale beteiligt ist.
|
1.11.
|
In der Meisterschaftsrunde steht der Verein höher in der Tabelle, der mehr Punkte hat. Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Tordifferenz, dann die Anzahl der geschossenen Tore. Sollte dies alles am Ende einer Meisterschaftsrunde identisch sein, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Boden mit eventueller Verlängerung und Elfmeterschießen statt.
|
1.12.
|
Gestrichen.
|
1.13.
|
Vereine, die bei der Lizenzvergabe mehr als 4.999.999 FM Schulden haben, starten in der folgenden Saison eine oder mehrere Spielklassen tiefer als sie in der gerade ablaufenden Saison gespielt haben oder ggf. in der kommenden Saison spielen würden, wenn sie nach den Regeln aufgestiegen wären. Die Anzahl der Spielklassen, die ein Verein versetzt wird, richtet sich nach der Höhe der Schulden: 5.000.000 FM bis 9.999.999 FM Schulden: eine Spielklasse tiefer. 10.000.000 FM bis 14.999.999 FM Schulden: zwei Spielklassen tiefer. 15.000.000 FM bis 19.999.999 FM Schulden: drei Spielklassen tiefer. mehr als 20.000.000 FM Schulden: vier Spielklassen tiefer.
Würde ein Verein in eine Liga versetzt werden, die es nicht gibt, so scheidet der Verein aus dem Spiel aus. Vereine, die bei der Lizenzvergabe mehr als 4.999.999 FM Schulden haben, starten in der folgenden Saison eine Spielklasse tiefer als sie in der gerade ablaufenden Saison gespielt haben oder ggf. in der kommenden Saison spielen würden, wenn sie nach den Regeln aufgestiegen wären. Würde ein Verein in eine Liga versetzt werden, die es nicht gibt, so scheidet der Verein aus dem Spiel aus.
|
1.14.
|
Gestrichen. Vereine, die bei der Lizenzvergabe mehr als 9.999.999 FM Schulden haben, starten in der folgenden Saison zwei Spielklassen tiefer als sie in der gerade ablaufenden Saison gespielt haben oder ggf. in der kommenden Saison spielen würden, wenn sie nach den Regeln aufgestiegen wären. Würde ein Verein in eine Liga versetzt werden, die es nicht gibt, so scheidet der Verein aus dem Spiel aus.
|
1.15.
|
Vereine, die mehr als 1.999.999 FM Schulden haben, dürfen keine Spieler mehr unter Vertrag nehmen und dürfen außerdem kein Geld mehr ausgeben, es sei denn, sie sind regeltechnisch dazu verpflichtet. Dies gilt so lange bis sie wieder weniger als 2.000.000 FM Schulden haben. Spielertransfers, die dem verschuldeten Verein kein Geld kosten und gleichzeitig die Gehaltskosten des verschuldeten Vereins senken (z.B. ein Spielertausch mit Spielern unterschiedlicher Gehaltshöhe) sind hingegen weiterhin möglich.
|
1.16.
|
Freundschaftsspiele zwischen zwei Vereinen sind möglich. Bei einem Freundschaftsspiel erhalten die Vereine keine Werbeeinnahmen und müssen für die komplette Mannschaft pauschal 20.000 FM Gehalt bezahlen.
|
1.17.
|
Als Währung in der Fußball Online Liga gelten FOL-Mark (kurz FM).
|
1.18.
|
Eine Saison gilt als beendet, wenn das letzte Meisterschafts, Relegations- und FOL-Pokalspiel beendet ist.
|
1.19.
|
Spielverlegungungen sind nur in Ausnahmefällen und mit ausreichender Begründung möglich.
|
1.20.
|
Als Pflichtspiele gelten alle Meisterschafts- und meisterschaftsbedingten Relegationsspiele sowie alle FOL-Pokalspiele.
|
1.21.
|
Pro Saison sind zwei Trainingslagerausflüge möglich. Ein Trainingslageraufenthalt steigert die Werte aller Spieler des Vereins für zwei Wochen um 3 Punkte und kostet 400.000 FM. Innerhalb von zwei Wochen ist nur ein Trainingslageraufenthalt zulässig.
|
1.22.
|
Jeder Verein erhält vor Saisonbeginn drei Sponsorenangebote. Er darf sich für eines dieser drei entscheiden. Der Sponsorenvertrag gilt dann bis zum Ablauf der Saison.
|
1.23.
|
Die Höhe der Sponsorenangebote richtet sich nach dem Erfolg in der Meisterschaft, den Zuschauerzahlen des Vereins, sowie dem Zufall.
|
1.24.
|
Es gelten folgende Aufstiegsbedingungen: Die am Ende der Saison ersten drei der Ligen 2, 3 und 4 steigen jeweils in die nächst höhe Liga auf.
|
1.25.
|
Es gelten folgende Abstiegsbedingungen: Die am Ende der Saison letzten drei der Ligen 1, 2 und 3 steigen jeweils in die nächst niedrigere Liga ab.
|
1.26.
|
Für Spiele im FOL-Pokalwettbewerb sowie in den Relegationsspielen müssen die Vereine ihren Spielern keine Gehälter zahlen.
|
1.27.
|
Ein Verein darf pro Tag nur ein Spiel bestreiten.
|
1.28.
|
Ein Teilnehmer, der innerhalb einer Saison zu mehr als drei Pflichtspielen eine Aufstellung mit weniger als 11 einsatzfähigen Spielern oder gar keine Aufstellung abgibt, scheidet aus dem Spiel aus.
|
1.29.
|
Sollte ein Teilnehmer während einer laufenden Spielzeit aus dem Spiel ausscheiden und für die übrigen Spiele seines Vereins der laufenden Saison keine oder nur unvollständige Aufstellungen hinterlegt haben, so wird der Verein mit einer vom Spielleiter bestimmten Aufstellung bis zum Abschluss der Saison weiterspielen.
|
1.30.
|
Gestrichen
|
1.31.
|
Gestrichen
|
1.32.
|
Vereine, die nach Auszahlung der letzten Sponsorengelder einer Saison mehr als 4.999.999 FM Schulden haben, werden zur Ermittlung der Ab- und Aufsteiger sowie zur Ermittlung der Sponsorenprämien der anderen Vereine behandelt, als wären sie Tabellenletzter in ihrer Liga geworden.
|
1.33.
|
Bei den Regeln 1.13. und 1.14. gelten sowohl ein negativer Kontostand als auch geliehenes Vermögen von einem anderen Verein als Schulden.
|
1.34.
|
Finanztransaktion mit einem Volumen von 1.000.000 FM oder mehr, die den Kontostand des Vereins auf -2.000.000 FM oder weniger senken, sind unzulässig, es sei denn, der Verein ist regeltechnisch dazu verpflichtet.
|
1.35.
|
Teilnehmer, deren Ausstieg aus der FOL feststeht, dürfen keine Spieler mehr verpflichten oder abgeben und dürfen kein Geld leihen, verleihen oder verschenken.
|
1.36.
|
Das Verhalten eines Teilnehmers, dessen Zweck die Schädigung dieses Spiels ist, ist untersagt. Bei Verstoß erfolgt eine durch die Spielleitung individuell festgelegte, empfindliche Geldstrafe oder der Ausschluss aus der FOL.
|
1.37.
|
Die Lizenzvergabe für die Teilnahme an einer kommenden FOL-Saison erfolgt nach dem letzten Meisterschafts- und FOL-Pokalspiel der Saison.
|
1.38.
|
Sämtliche Aktion der Teilnehmer sind nur taggenau terminierbar. Die Bindung einer Aktion an eine bestimmt Uhrzeit ist nicht möglich.
|
1.39.
|
Vereine, die eine vorübergehende Pause vom Spielbetrieb genommen haben und zurückkehren, spielen mit dem Finanzvermögen eines neueinsteigenden Vereins weiter.
|
1.40.
|
Die Rückrunde einer Saison beginnt einen Tag nach Absolvierung der Hälfte der Spieltage.
|
| |
2.
|
Vor jedem Spiel
|
2.1.
|
Vor jedem Spiel ist jeder Teilnehmer dazu verpflichtet, eine Aufstellung rechtzeitig mit elf Spielern und mindestens vier Ersatzspielern dem Spielleiter zukommen zu lassen. Zusätzlich zu der Aufstellung muss ein Einsatzwert bestimmt werden.
|
2.2.
|
Zulässige Werte für den Einsatzwert sind 1 bis 10.
|
2.3.
|
Vor jedem Heimspiel ist der Teilnehmer dazu verpflichtet rechtzeitig einen Eintrittspreis zu nennen.
|
2.4.
|
Den Eintrittspreis kann die Heimmannschaft beliebig wählen (Ausnahme Pokalrundenendspiel: In diesem Fall muss eine Absprache und Einigung zwischen den beiden Finalisten stattfinden.).
|
2.5.
|
Versäumt ein Teilnehmer eine neue Aufstellung, einen neuen Einsatzwert oder einen neuen Eintrittspreis zu schicken, so gelten die zuletzt gesendeten Daten. Eventuell nicht mehr einsetzbare Spieler werden in diesem Fall durch Spieler auf der Ersatzbank ersetzt.
|
2.6.
|
Eine Aufstellung gilt als rechtzeitig genannt, wenn sie zum Spielbeginn den Spielleiter erreicht hat. Es gilt nicht die Absendezeit!
|
2.7.
|
Vorsätzlich unvollständig oder inkorrekt gesendete Aufstellungen werden mit 50% des Guthabens, mindestens aber 5.000.000 FM bestraft. In besonders schwerwiegenden Fällen erfolgt ein Ausschluss aus der FOL.
|
2.8.
|
Doppelt aufgestellte Spieler werden alle aus der Aufstellung gestrichen.
|
2.9.
|
Aus Aufstellungen mit mehr als 11 Spielern werden durch Zufall bestimmte Spieler gestrichen, bis nur noch 11 Spieler aufgestellt sind. Zusätzlich fällt eine Strafe von 200.000 FM pro zuviel aufgestellten Spieler an.
|
2.10.
|
Es müssen mindestens 7 Spieler bei Spielbeginn aufgestellt sein. Ansonsten wird das Spiel 3:0 für den Gegner gewertet.
|
2.11.
|
Die 11 Spieler sind auf die Positionen Torwart, Abwehr, Mittelfeld und Sturm zu verteilen.
|
2.12.
|
Die Torwartposition darf nur einfach, die restlichen beliebig besetzt werden.
|
2.13.
|
Zur Aufstellung gehören mindestens je ein Ersatzspieler aus den Kategorien Tor, Abwehr, Mittelfeld und Sturm. Fehlt die Angabe der Kategoriezugehörigkeit eines Spielers, so gilt der Spieler nicht als Ersatzspieler.
|
2.14.
|
Fällt ein Spieler während des Spiels aufgrund einer Verletzung aus, wird der ausscheidende Spieler durch einen Spieler aus gleicher Kategorie ersetzt. Ist kein Ersatzspieler aus gleicher Kategorie mehr verfügbar, wird ein Spieler aus nächster Kategorie eingesetzt. Als nächste Kategorie zählt folgende Reihenfolge: Beim Torhüter: Abwehr, Mittelfeld, Sturm Beim Abwehrspieler: Mittelfeld, Sturm, Tor Beim Mittelfeldspieler: (Abwehr <-> Sturm), Tor; hier entscheidet der Zufall, ob Abwehr oder Sturm höhere Priorität hat Beim Stürmer: Mittelfeld, Abwehr, Tor
|
2.15.
|
Sollte während des Spiels kein Torhüter mehr im Tor stehen und kein Ersatzspieler zur Verfügung sein, so wird ein zufällig ausgewählter Feldspieler ins Tor gesetzt.
|
2.16.
|
Ein Teilnehmer ist in der Wahl seiner Einsatzwerte völlig frei. Eine zwangsweise Einschränkung des Einsatzwertes z.B. bei Freundschafts- oder Vereinspokalspielen ist nicht zulässig.
|
2.17.
|
Für FOL-Pokalspiele gilt ein Mindesteintrittspreis von 5 FM.
|
| |
3.
|
Die Spieler
|
3.1.
|
Die zulässigen Werte für Torwartstärke, Abwehrstärke, Mittelfeldstärke und Sturmstärke liegen zwischen einschließlich 0 und 99; die des Aggressivitätswertes zwischen einschließlich 1 und 10.
|
3.2.
|
Spieler sind mindestens 18 Jahre alt.
|
3.3.
|
Spieler, die über 32 Jahre alt und länger als 30 Tage auf der Transferliste stehen, werden aus dem Spiel entfernt.
|
3.4.
|
Feldspieler spielen auf der Torwartposition mit 1/4 ihrer Abwehrstärke.
|
3.5.
|
Torhüter spielen als Feldspieler (egal auf welcher Position) mit 1/4 ihrer Torwartstärke.
|
3.6.
|
Gehälter sind nach jedem Meisterschaftsspiel zu zahlen.
|
3.7.
|
Spieler dürfen nur an einem Spiel pro Spieltag teilnehmen (auch wenn der Spieltag an mehreren Tagen ausgetragen wird).
|
3.8.
|
Spieler, die eine gelb-rote Karte erhalten, sind für das nächste Pflichtspiel gesperrt.
|
3.9.
|
Spieler, die die vierte, achte, zwölfte usw. gelbe Karte erhalten, sind für das nächste Pflichtspiel gesperrt.
|
3.10.
|
Eine rote Karte zieht für den Spieler eine Sperre von 1 bis 4 Pflichtspielen nach sich.
|
3.11.
|
Sperren werden nach Saisonende in die nächste Saison übernommen.
|
3.12.
|
Bei Saisonstart werden alle erhaltenen gelben Karten annulliert.
|
3.13.
|
Die Stärken aller Spieler werden am Ende einer Saison etwas verändert.
|
3.14.
|
Das Alter eines Spielers erhöht sich nach jeder Saison um 1.
|
3.15.
|
Es besteht pro Spiel und Mannschaft eine Wahrscheinlichkeit von 0,5 Promille, dass ein Spieler sich so stark verletzt, dass er invalide wird.
|
3.16.
|
Jeder Spieler hat einen Fitness-Wert. Dieser liegt zwischen 1 und 100. Je höher der Wert, desto fitter ist der Spieler.
|
3.17.
|
Jeder Spieler regeneriert pro Woche ca. 15 Fitnesswert-Punkte.
|
3.18.
|
Der Fitness-Wert reduziert je nach seiner Höhe die Stärkewerte des Spielers. Hat der Fitnesswert seinen Maximalwert, so bleibt die Stärke unverändert. Sinkt der Fitnesswert auf seinen Minimalwert, so reduzieren sich die Stärkewerte des Spielers um 25 %.
|
3.19.
|
Je nach Höhe des Einsatzes reduziert sich die Fitness der Spieler. Torhüter sind dabei weniger betroffen als Feldspieler.
|
3.20.
|
Spieler, die das Alter von 60 Jahren erreichen, beenden ihre Karriere.
|
3.21.
|
Ein Spieler, der bereits die letzten drei Spielzeiten vollständig ohne Unterbrechung durch einen Transfer (Verkauf wie Verleih) bei seinem jetzigen Verein spielt, erhält einen Bonus von zwei Punkten auf seine Spielerwerte.
|
| |
4.
|
Der Spielertransfer
|
4.1.
|
Allgemeines
|
4.1.1.
|
Spielerverträge gelten immer bis zu einem Saisonende.
|
4.1.2.
|
Spieler können für 1, 2, 3 oder 4 Saisons verpflichtet werden.
|
4.1.3.
|
Läuft der Vertrag eines Spielers aus, so wird er auf die Transferliste gesetzt.
|
4.1.4.
|
Die Minimalgehaltsforderungen der Spieler richten sich nach seinen Spielerwerten.
|
4.1.5.
|
In der Rückrunde einer Saison darf ein Spieler bei einem Spielertransfer keinen 1-Jahres-Vertrag erhalten. Ausnahme: Der den Spieler aufnehmende Verein hat bereits einen Vorvertrag mit dem Spieler abgeschlossen.
|
4.2.
|
Spielergebote (sowohl für Transferliste als auch Vorverträge)
|
4.2.1.
|
Spieler-Angebote müssen die Minimalgehaltsforderung mindestens egalisieren, sowie durch tausend teilbar sein.
|
4.2.2.
|
Bei Transferangeboten ist das Datum der Angebotsankunft ausschlaggebend - nicht das Datum, zu dem das Angebot abgeschickt wurde.
|
4.2.3.
|
Erhält ein Spieler mehrere Angebote, so entscheidet sich der Spieler für den Verein mit dem am stärksten von der Minimalgehaltsforderung abweichenden Angebot.
|
4.2.4.
|
Preisabsprachen zwischen den Teilnehmern beim Bieten für Spieler auf der Transfer- oder Vorvertragsliste sind untersagt. Bei Verstoß erfolgt eine durch die Spielleitung individuell festgelegte, empfindliche Geldstrafe oder der Ausschluss aus der FOL.
|
4.3.
|
Spieler auf der Transferliste
|
4.3.1.
|
Ein auf der Transferliste stehender Spieler wartet nach Erhalt eines Angebotes ca. 7 Tage bis er sich für das beste Angebot entscheidet. Die exakte Wartezeit kann bei jedem Spieler variieren.
|
4.3.2.
|
Während der Gebotsphase auf der Transferliste werden die Teilnehmer vom Gebotsagenten unterstützt, der auf Wunsch automatisch mitbietet und die Gebote überwacht.
|
4.3.3.
|
Ein Spieler, der von der Transferliste verpflichtet wurde, steht dem Verein am Folgetag der Verpflichtung ab 0:00 Uhr zur Verfügung.
|
4.4.
|
Vorverträge
|
4.4.1.
|
Vorverträge sind für Spieler mit einer Vertragsrestlaufzeit von einer Saison möglich. Ein Vorvertrag bindet einen Spieler erst nach Ablauf eines noch laufenden Vertrages an den Verein.
|
4.4.2.
|
Vorverträge können erst ab der Rückrunde abgeschlossen werden.
|
4.4.3.
|
Vorverträge dürfen für 1, 2, 3 oder 4 Saisons abgeschlossen werden.
|
4.4.4.
|
Liegt einem Spieler ein Angebot für einen Vorvertrag von seinem letzten Verein und einem zweiten Verein vor, so muss das Angebot des zweiten Vereins das Angebot des letzten Vereins mindestens um den Faktor 1,33 überbieten, damit der Spieler bei dem neuen Verein unterschreibt.
|
4.4.5.
|
Ein auf der Vorvertragsliste stehender Spieler wartet nach Erhalt eines Angebotes ca. 3 Wochen, bis er sich für das beste Angebot entscheidet. Die exakte Wartezeit kann bei jedem Spieler variieren.
|
4.4.6.
|
Während der Gebotsphase auf der Vorvertragsliste werden die Teilnehmer vom Gebotsagenten unterstützt, der auf Wunsch automatisch mitbietet und die Gebote überwacht.
|
4.5.
|
Spielertransfer zwischen zwei Vereinen
|
4.5.1.
|
Vereine, die einen Spieler untereinander transferieren möchten, sind bei der Wahl der Ablösesumme und der Vertragslänge im Rahmen der weiteren Regeln frei.
|
4.5.2.
|
Wird ein Spieler zwischen zwei Vereinen transferiert und bleibt die Vertragslänge dabei unverändert, so bleibt auch die Gehaltsforderung des Spielers konstant. Bei abweichender Vertragslänge stellt der Spieler neue Forderungen, die mindestens so hoch wie das bisherige Gehalt sind.
|
4.5.3.
|
Spielerverleihe sind erlaubt. Die Mindestverleihdauer beträgt eine halbe Saison (derzeit 13 Ligaspieltage).
|
4.5.4.
|
Ein Spieler, der verliehen ist, darf weder vom leihenden, noch vom verleihenden Verein weiterverkauft oder -verliehen werden.
|
4.5.5.
|
Ein Verein darf einen Spieler nur dann verkaufen oder verleihen, wenn seit Vertragsabschluss oder letzter Vertragsverlängerung mindestens 15 Wochen vergangen sind.
|
4.5.6.
|
Hat ein Spieler bereits einen Vorvertrag unterschrieben oder befindet sich ein Spieler gerade in Verhandlungen für einen Vorvertrag, darf der Spieler an einen dritten Verein nur verkauft/verliehen werden, wenn der Vertrag bei dem dritten Verein sich mit dem Vorvertrag nicht überschneidet.
|
4.5.8.
|
Ein Verein, der den Vertrag mit einem Spieler aufgelöst und den Spieler an einen anderen Verein abgegeben hat, darf diesen frühestens nach 9 Monaten wieder unter Vertrag/Leihvertrag nehmen.
|
| |
5.
|
Das Stadion
|
5.1.
|
Stadionausbau ist in Tausenderschritten möglich.
|
5.2.
|
Der Preis des Stadionausbaus berechnet sich wie folgt: aktuelle Stadiongröße x 15 x Anzahl der auszubauenden Plätze in Tausend (Beispiel: Stadiongröße = 20000 Plätze; Ausbau auf 23000 Plätze kostet: 20000 x 15 x 3 = 900.000 FM).
|
5.3.
|
Die Dauer des Stadionausbaus beträgt 10 Wochen.
|
| |
6.
|
Das Spiel
|
6.1.
|
Die Spielergebnisse und -ereignisse werden von einem durch den Spielleiter bedienten Computerprogramm bestimmt.
|
6.2.
|
Heimmannschaften erhalten einen Stärkezuschlag.
|
6.3.
|
Die Anzahl der gelben und roten Karten, die ein Spieler erhält, richtet sich nach seinem Aggressivitätswert. Je höher der Wert, desto höher die Wahrscheinlichkeit auf gelbe und rote Karten.
|
6.4.
|
Höhere Einsatzwerte erhöhen die Spielstärke, steigern aber gleichzeitig die Aggressivitätswerte der Spieler für das betreffende Spiel.
|
6.5.
|
Die Verletzungswahrscheinlichkeit der eigenen und gegnerischen Mannschaft richtet sich nach den Aggressivitätswerten nach Berücksichtigung der Einsatzwerte der beiden Vereine.
|
6.6.
|
Erhält ein Spieler während eines Spiels eine gelb-rote oder eine rote Karte, so scheidet er für den Rest des Spiels aus. Sollte dies einen Torhüter treffen, so wird ein durch Zufall ausgewählter Feldspieler durch einen entsprechenden Ersatztorhüter ersetzt.
|
6.7.
|
Verletzungen werden aufgrund der Einsatzhöhe beider Teams bestimmt.
|
6.8.
|
Schwere Verletzungen ziehen eine Fehlzeit von 1 bis 12 Wochen nach sich.
|
6.9.
|
Verletzungen mit geringer Fehlzeit sind wahrscheinlicher als Verletzungen mit hoher Fehlzeit.
|
6.10.
|
Das Computerprogramm bestimmt die Zuschauerzahl.
|
6.11.
|
Leichte Verletzungen sind nur für das aktuelle Spiel relevant. Im nächsten Spiel ist der betroffene Spieler wieder einsatzbereit.
|
6.12.
|
Pro Spiel und Mannschaft sind maximal drei Auswechselungen möglich.
|
6.13.
|
In jeder Woche besteht eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Spieler auch außerhalb eines Spiels eine Verletzung zuzieht.
|
| |
7.
|
Vereinspokale
|
7.1.
|
Vereine haben die Möglichkeit, selbst Pokalveranstaltungen zu organisieren.
|
7.2.
|
Solche Pokale sind vor der Saison ausführlich anzukündigen. Der Spielleiter entscheidet dann darüber, ob der Pokal zugelassen wird.
|
7.3.
|
Es gelten mit Ausnahme der unten aufgeführten Punkte die allgemeinen FOL-Regeln.
|
7.4.
|
Der Pokalmodus wird vom Veranstalter bestimmt.
|
7.5.
|
Die Zuschauereinnahmen stehen dem Veranstalter zur freien Verfügung.
|
7.6.
|
Gestrichen.
|
7.7.
|
Gestrichen.
|
7.8.
|
Über die Handhabung von Sperren aufgrund gelber oder roter Karten entscheidet der Veranstalter.
|
7.9.
|
Gehälter sind wie bei einem Freundschaftsspiel zu zahlen.
|
7.10.
|
Der Veranstalter hat alle teilnehmenden Vereine über Ergebnisse und sonstige für den Pokal relevante Ereignisse zu informieren.
|
7.11.
|
Der Veranstalter ist für das Überweisen aller Prämien, Strafen, Gehälter etc. zuständig. Er hat dem Spielleiter nach Beendigung des Vereinspokals eine ausführliche Abrechnung vorzulegen.
|
7.12.
|
Die gesamte Abrechnung zu einem Vereinspokal erfolgt erst nach Beendigung des Pokals.
|
7.13.
|
Die Vereine erhalten für die Vereinspokalspiele keine Werbeeinnahmen.
|